Unsere Gutachten entsprechen den neuesten rechtlichen Bestimmungen und Rahmenbedingungen. Markt- bzw. Verkehrswertgutachten werden für folgende Anlässe ermittelt:
1. Immobilienkauf oder -verkauf
2. Steuerliche Zwecke
3. Vermögensauseinandersetzung
4. Gesetzliche Vertretungen
5. Bewertung von Rechten
6. Zwangsversteigerungen
7. Beleihungswertermittlung bei Finanzierung
Im Mietwertgutachten wird die marktübliche Miete für das entsprechende Objekt ermittelt. Diese dient meistens dazu, gerichtliche oder außergerichtliche Streitigkeiten über die Höhe des Mietzinses beizulegen, aber auch um z.B. gegenüber dem Finanzamt kalkulatorisch angesetzte Mieten für eigengenutzte Räume zu belegen.
Ein Beleihungswertgutachten wird auf die Richtlinien der finanzierenden Bank ausgerichtet und ist für die Absicherung von Realkrediten geeignet. Sofern keine anderweitigen bankinternen Richtlinien bestehen, erfolgt die Wertermittlung nach der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelwertV).
Hastedt & Rose
Sachverständigenbürogemeinschaft
Uerdinger Straße 108, 47441 Moers