Gutachten

 

HASTEDT & ROSE

SACHVERSTÄNDIGENBÜRO FÜR IMMOBILIENBEWERTUNGEN

Marktwert- bzw. Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB

 

Unsere Gutachten entsprechen den neuesten rechtlichen Bestimmungen und Rahmenbedingungen. Markt- bzw. Verkehrswertgutachten werden für folgende Anlässe ermittelt:


1. Immobilienkauf oder -verkauf


2. Steuerliche Zwecke


  • Erbschaftsteuer
  • Schenkungsteuer
  • Abschreibungsgrundlage Gebäudewertanteil bei Vermietungsobjekten oder Gewerbeobjekten
  • Einlage-/Entnahmewerte Betriebsvermögen
  • Betriebsaufgabe


3. Vermögensauseinandersetzung


  • Scheidung
  • Erbauseinandersetzungen
  • Schenkungen
  • Auflösung von Eigentümergemeinschaften
  • Bewertung von Betriebsvermögen 


 4. Gesetzliche Vertretungen


  • Betreuungsverfahren
  • Pflegschaftsangelegenheiten
  • Nachlasspflegschaften


 5. Bewertung von Rechten


  • Wohnrechte
  • Nießbrauch
  • Wegerechte
  • Überbaurechte
  • Erbbaurechte und weitere 


6. Zwangsversteigerungen


7. Beleihungswertermittlung bei Finanzierung

Mietwertgutachten

 

Im Mietwertgutachten wird die marktübliche Miete für das entsprechende Objekt ermittelt. Diese dient meistens dazu, gerichtliche oder außergerichtliche Streitigkeiten über die Höhe des Mietzinses beizulegen, aber auch um z.B. gegenüber dem Finanzamt kalkulatorisch angesetzte Mieten für eigengenutzte Räume zu belegen.

Beleihungswertgutachten

 

Ein Beleihungswertgutachten wird auf die Richtlinien der finanzierenden Bank ausgerichtet und ist für die Absicherung von Realkrediten geeignet. Sofern keine anderweitigen bankinternen Richtlinien bestehen, erfolgt die Wertermittlung nach der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelwertV). 

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