Immobilienvermögen stellt für die Eigentümer vielfach das größte Vermögen dar. Dabei ist es naheliegend, die Dispositionen und Entscheidungen darüber von professionellen Partnern begleiten zu lassen.
Wir, die Sachverständigen Hastedt & Rose, haben uns auf die kompetente und vor allem qualifizierte Immobilienbewertung spezialisiert. Dies bedeutet, mit nachweisfähigen Gutachten belastbare Aussagen über den aktuellen Wert der Immobilien zu erhalten. Neutral und sachkompetent. Diese Gutachten werden unter anderem bei Gerichten, Finanzämtern, Banken und Institutionen herangezogen und unterscheiden sich daher hinsichtlich ihrer Bedeutung und Qualität von sogenannten Wertermittlungen.
Der Immobilienmarkt ist unsere Welt. Nutzen Sie daher unsere Fach- und Marktkenntnis als öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen und Diplom-Sachverständige (DIA) sowie nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Gutachterin für die Bewertung von Immobilien.
Wir betreuen Sie als Auftraggeber umfassend und kompetent. Dabei umfasst unser Kundenstamm inzwischen private, gewerbliche und öffentliche Auftraggeber.
Unsere Gutachten entsprechen den neuesten rechtlichen Bestimmungen und Rahmenbedingungen. Markt- bzw. Verkehrswertgutachten werden für folgende Anlässe ermittelt:
1. Immobilienkauf oder -verkauf
2. Steuerliche Zwecke
3. Vermögensauseinandersetzung
4. Gesetzliche Vertretungen
5. Bewertung von Rechten
6. Zwangsversteigerungen
7. Beleihungswertermittlung bei Finanzierung
Wir haben die Erfahrung gemacht, dass ausführliche Verkehrswertgutachten in manchen Fällen nicht erforderlich sind. Wertexpertisen sind schriftliche Bewertungen der Immobilie in Kurzform und werden ausschließlich für private Zwecke erstellt.
Wertermittlung auf Basis von ImmoWertV für Standardimmobilien wie Reihenhäuser, Doppelhaushälften, Einfamilienhäuser und kleinere Mehrfamilienhäuser.
Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.
Im Mietwertgutachten wird die marktübliche Miete für das entsprechende Objekt ermittelt. Diese dient meistens dazu, gerichtliche oder außergerichtliche Streitigkeiten über die Höhe des Mietzinses beizulegen, aber auch um z.B. gegenüber dem Finanzamt kalkulatorisch angesetzte Mieten für eigengenutzte Räume zu belegen.
Ein Beleihungswertgutachten wird auf die Richtlinien der finanzierenden Bank ausgerichtet und ist für die Absicherung von Realkrediten geeignet. Sofern keine anderweitigen bankinternen Richtlinien bestehen, erfolgt die Wertermittlung nach der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelwertV).
Sie haben eine Frage? Wir sind für Sie da. Gerne telefonisch oder Sie senden uns eine Nachricht und wir melden uns bei Ihnen.
Hastedt & Rose
Sachverständigenbürogemeinschaft
Uerdinger Straße 108, 47441 Moers